KfW-Gründungscoaching Deutschland

Beratungsförderung für junge Unternehmen

Wer fördert:

Das Gründercoaching Deutschland wird von der KfW Mittelstandsbank (KfW) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) über regionale Anlaufstellen angeboten. Im Rahmen dieses Programms, das bis 2013 knapp 260 Mio. Euro zur Verfügung stellt, werden Beratungskostenzuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Wer und was wird gefördert:

Junge Unternehmen erhalten bis zum fünften Jahr nach der Gründung einen Zuschuss zu Beratungskosten (Coaching). Förderfähig sind Coaching und Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen eines Unternehmens. Gefördert werden Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Hotel- und Gaststätten, Fremdenverkehr, Handelsvertreter und -makler, Verkehrsgewerbe, sonstige Dienstleistungen) und Angehörige wirtschaftsnaher Freier Berufe, sofern ihr Geschäftszweck nicht auf die entgeltliche Unternehmensberatung gerichtet ist. Von der Förderung ausgeschlossen sind u. a. Coachingmaßnahmen im Vorgründungsbereich,

  • die überwiegend Rechts-, Steuer- und Versicherungsfragen zum Inhalt haben,
  • die die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen,
  • die laufende Buchführung sowie die Erarbeitung von Software-Tools zum Inhalt haben,
  • die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben,
  • die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden.

Das Unternehmen muss auf Vollerwerb ausgerichtet sein. Der Unternehmenssitz und die Geschäftstätigkeit muss in der Bundesrepublik Deutschland sein.

Wie hoch ist die Förderung:

Das maximale förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst acht Stunden. In den alten Bundesländern beträgt der anteilige Zuschuss an den Beratungskosten 50% des Beraterhonorars, in den neuen Bundesländern sind es 75 Prozent. Bemessungsgrundlage sind maximal 6.000 Euro Beratungskosten. Der Förderhöchstsatz beträgt dementsprechend 3.000 Euro (alte Bundesländer) bzw. 4.500 Euro (neue Bundesländer). Beispiel: Ein Unternehmer in München nimmt das KfW-Gründungscoaching in Anspruch. Der Coach stellt eine Rechnung über 4.000 Euro (5 Tage á 800 Euro). Der Beratungszuschuss beträgt 2.000 Euro (=50 % des förderfähigen Honorars).

Eigenmittelanteil, Fahrtkosten und Mehrwertsteuer sind durch den Unternehmer zu bezahlen. Die Mehrwertsteuer ist förderfähig, wenn keine Vorsteuerabzugsberechtigung durch den Antragsteller vorliegt.

Wo kann man die Förderung in Anspruch nehmen:

Die Berater der BeMaS führen das geförderte Coaching durch. Ein gefördertes Gründercoaching setzt immer eine Coaching-Empfehlung eines Regionalpartners und eine Coaching-Zusage der KfW voraus. Regionalpartner sind z.B. die regionalen Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern.

Vor der Antragstellung muss die Kontaktaufnahme zum Regionalpartner erfolgen. Dieser prüft in einem persönlichen Gespräch die Fördervoraussetzungen und gibt eine Empfehlung für die Bezuschussung des Beraterhonorars.

 

  • Der Antrag auf die Beratungsförderung ist vor Abschluss des Coachingvertrages mit dem beauftragten Coach über den Regionalpartner an die KfW zu richten.
  • Mit dem Coaching darf erst nach Erteilung der Zusage durch die KfW begonnen werden.
  • Der/die Gründer/in hat die Auswahl des Coaches.
  • Der Coach muss in der KfW-Beraterbörse gelistet und für das Gründercoaching Deutschland frei geschaltet sein.
  • Der Antragsteller schließt mit dem Coach einen schriftlichen Coachingvertrag.
  • Der Coachingzeitraum beträgt maximal zwölf Monate ab Zusage durch die KfW.
  • Inhalte und Ergebnisse des Coachings sind durch den Coach in einem schriftlichen Bericht zu protokollieren und dem Unternehmer auszuhändigen.

Nach Beendigung des Coachings reicht der Antragsteller die Gesamtrechung des Coaches, den Coachingbericht und den Nachweis des geleisteten Eigenanteils beim Regionalpartner ein. Die KfW veranlasst die Auszahlung des Zuschusses.

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