elektronische Rechnung ab 01.07.11
Elektronische Rechnung zum 01.07.2011
Nach einer Pressemitteilung des BMF sollen mit Wirkung ab dem 01.07.2011 die bislang sehr hohen Anforderungen der elektronischen Rechnung reduziert und so Bürokratiekosten der Wirtschaft in Milliardenhöhe abgebaut werden.
Erst Bundestag und Bundesrat werden über die endgültige Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen entscheiden.
Papier- und elektronische Rechnungen werden umsatzsteuerlich für den Vorsteuerabzug anerkannt, wenn die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet sind.
Die Rechnung muss alle gesetzlichen Anforderungen enthalten.
Sofern die Neuregelung wie derzeit beabsichtigt in Kraft tritt, können elektronische Rechnungen künftig in ganz unterschiedlichen Formen den Empfänger erreichen:
Als E-Mail (ggf. mit PDF- oder Dateianhang), im EDI-Verfahren, über Computerfax / Faxserver oder über Webdownload.
Eine Signatur ist nicht mehr vorgeschrieben, diese kann jedoch immer noch verwendet werden.
Rechnungen können elektronisch als Wiedergaben auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden, die keine Änderungen mehr zulassen.
Für elektronische Rechnungen ist dies verpflichtend.
Das bei der Aufbewahrung angewendete Verfahren muss den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung, den Grundsätzen zum Datenzugriff und der Prüfbarkeit digitaler Daten entsprechen.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt bei einem Unternehmer in der Regel 10 Jahre.
Quelle: b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter
Dies gilt auch für Existenzgründer, aber auch gerade diese werden durch eine mögliche Neuregelung dadurch finanziell entlastet.
Geschrieben 20:55 am 04. Mai 2011
Drastische Kürzung beim Gründungszuschuss ab 2012 geplant
Drastische Kürzungen beim Gründungszuschuss ab 2012 im Gesetzesentwurf
Der Gesetzesentwurf zeigt nunmehr, dass die Sparmaßnahmen der Regierung bei der Bundesagentur für Arbeit zu einem großen Anteil zu Lasten der Existenzgründer gehen werden. Selbst der Chef der Bundesagentur für Arbeit lehnt diese Art der Kürzung des Gründungszuschusses ab.
Das hat dieser in einem Interview mit der Rheinischen im April mitgeteilt.
"Der Gründungszuschuss hat sich bewährt, er hilft pro Jahr etwa 140 000 Menschen. Wir sollten ihn nicht dramatisch kürzen." Er antwortete damit auf die Frage: "Sie können ja auch weniger Geld für Ermessensleistungen ausgeben. Der Gründerzuschuss etwa wird durch die geplante Reform der Arbeitsministerin eine solche freiwillige Leistung."
Quelle:
http://www.rp-online.de/wirtschaft/news/Wir-erwarten-140000-...
Was bedeutet das konkret für geplante Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit?
Sie sollten bereits heute sich im Rahmen qualifizierender Existenzgründerseminare auf den Schritt in die Selbständigkeit intensiv vorbereiten. Möglicherweise können Sie somit auch den Schritt in die Existenzgründung vorziehen und auch noch von den heute gültigen Regelungen des Gründungszuschusses profitieren. Sind Sie mit Ihren Vorbereitungen noch nicht soweit gilt es ab Veröffentlichung des neuen Gesetzes und den Regelungen hierzu um so mehr, sich intensiv mit der Vorbereitung Ihrer Selbständigkeit zu beschäftigen. Die Qualität Ihres Businessplanes wird mit entscheidend sein, ob Sie die künftige Ermessensleistung zur Förderung Ihres Gründungsvorhabens von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit erhalten werden. Nach unseren Erfahrungen ist der Erhalt des Gründungszuschusses eine nicht unwesentliche Unterstützung in der ersten Gründungszeit.
Fragen Sie uns nach den Terminen für Existenzgründerseminare in Rudolstadt, Saalfeld und Thüringen. Gerne können Sie auch einen ersten unverbindlichen und kostenfreien Termin mit einem unserer Gründungsberater vereinbaren. www.bemas-gruppe.de
Geschrieben 17:05 am 27. April 2011
Änderungen beim Gründungszuschuss geplant
Gesetzgeber plant Änderungen zum Erhalt des Gründungszuschusses
Der Gesetzgeber plant nach Presseinformationen Änderungen zum Erhalt des Gründungszuschusses für Existenzgründer.
Die Zugangsbedingungen und Grundlagen hierfür sind bereits seit 2010 in der Diskussion, Änderungen sollen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens beschlossen werden und womöglich noch in 2011 in Kraft treten.
Im Rahmen der Änderung soll der Rechtsanspruch entfallen und durch eine Ermessensleistung ersetzt werden. Ebenso ist es auch möglich, dass künftig zum Beginn des Bezuges von Gründungszuschuss noch 120 Tage Restanspruch zum ALGI vorhanden sein müssen.
Das CDU geführte Arbeitsministerium wird sich lenkungsweisend hierzu äußern, um daraus Einsparungen für die Bundesagentur für Arbeit abzuleiten. In wieweit im Rahmen der geplanten Änderungen für den Gründungszuschuss Einsparungen entstehen bleibt abzuwarten.
Was bedeutet das für künftige Existenzgründer?
Bis zum Beschluss der Reform und deren Gültigkeit gilt weiterhin der Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss gemäß § 57 SGB III. Sollte die Umwandlung in eine Ermessensleistung erfolgen, so können die Arbeitsagenturen Anträge auf Gründungszuschuss vereinfachter ablehnen.
Wie auch in der entsprechenden Gruppe bei XING als Blitzinformation berichtet, sollen gut vorbereitete und aussichtsreiche Gründungen weiterhin gefördert werden. Es kann allerdings dazu kommen, dass am Jahresende das für den Gründungszuschuss vorgesehene Budget erschöpft ist und dann die Förderung selektiver vergeben wird oder eine geförderte Gründung erst wieder im Folgejahr möglich ist.
Zugleich könnte die Zeit, bis zu der die Gründung erfolgen muss, sich verkürzen, wenn nämlich zum Zeitpunkt der Gründung 120 statt bisher 90 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I verlangt werden. Bei typischerweise zwölf Monaten ALG1-Anspruch hätten Sie acht statt bisher neun Monaten, um sich für die Existenzgründung zu entscheiden und die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen.
Deshalb ist es um so wichtiger, das Gründungsvorhaben gut vorzubereiten und professionelle Hilfe bei der Erstellung des Businessplanes und dessen Umsetzung in Anspruch zu nehmen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch! BeMaS-Gruppe
Geschrieben 13:19 am 01. April 2011
Frohe Weihnachten !

Wir bedanken uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und wünschen
unseren Geschäftspartnern und ihren Familien eine besinnliche Adventszeit und
einen erfolgreichen Start in das Jahr 2011!
Geschrieben 12:39 am 10. Dezember 2010
Unternehmensnachfolge - eine Chance für Existenzgründer
Unternehmensnachfolge – Chance für Existenzgründer
Deutschland gehen die Unternehmer aus.
In den nächsten Jahren stehen zahlreiche Unternehmen des Klein- und Mittelstandes, vom Handels- über den Handwerks- bis zum Industriebetrieb vor der ungeklärten Frage „Wer führt das Unternehmen fort“? Es handelt sich bei den zu übergebenden Betrieben in der Mehrzahl um solide und solvente Unternehmen, die sich im bestehenden Markt eingeführt haben. Mit der ungeklärten Frage der Unternehmensnachfolge stehen nicht nur Traditionsbetriebe, sondern auch zahlreiche Arbeitsplätze in Frage. Dies bietet künftigen Unternehmern und Existenzgründern die Chance, einen Betrieb mit gut eingeführten Strukturen zu übernehmen und die eigenen Ideen und Kreativität mit einzubringen. Dadurch ergibt sich eine große Chance für Existenzgründer. Doch wie den künftigen Betrieb übernehmen? Welcher Kaufpreis ist berechtigt? Wie wird ein Unternehmen bewertet? Welchen Wert hat das Unternehmen? Wann soll die Übergabe erfolgen? Welche Voraussetzungen sind noch zu erfüllen? Wie ist der Markt? Wie sieht eine Zukunftsprognose aus? Welche Unterstützung und Fördermöglichkeiten gibt es für den Gründer? Welche Möglichkeiten der Gestaltung der Betriebsübergabe und somit auch die Absicherung der künftigen Rente für den Unternehmer?
All diese ungeklärten Fragen erschweren dem übergebenden Unternehmer aber auch dem künftigen Existenzgründer und Unternehmensführer die Betriebsübergabe. Aufgrund der Vielzahl der zu bedenkenden Schritte ist es schwierig, den richtigen Ansprechpartner zur Begleitung einer Betriebsübergabe zu finden. Es stehen zahlreiche Institutionen, wie z.B. auch die IHK und HWK, hierbei mit begleitend zur Verfügung. Aufgrund der hohen Anzahl der zu übergebenden Betriebe, hier allein in Ostthüringen in den nächsten 5 Jahren 5000 Unternehmen, wird es jedoch auch für diese schwierig sein, eine intensive Begleitung der Betriebsübergabe sicherzustellen und dem künftigen Unternehmer nachhaltig in das Unternehmen einzuführen. Die Firma BeMaS hat in diesem Segment hohe Erfahrungswerte aufzuweisen. Die erfahrenen Unternehmens- und Gründungsberater verstehen sich als Mediatoren, um darauf aufbauend eine solide Basis für einen erfolgreichen Unternehmensübergang zu gewährleisten.
Für die Inanspruchnahme der Beratungsleistungen gibt es seitens des Bundes, des Landes und des Europäischen Sozialfonds zahlreiche Fördermöglichkeiten. Hierzu zählen z.B. für den Existenzgründer das KfW – Gründercoaching.
In der Gründungsphase können auch die Betriebsübernahme und Unternehmensnachfolge mit Gründungszuschuss für den Existenzgründer gefördert werden.
Um eine Vorhabensrealisierung sicherstellen zu können, ist die Ausgangsbasis hierfür die Durchführung eines entsprechenden Bewertungsverfahrens, um einen Unternehmenswert zu ermitteln.
Nutzen Sie die günstigen Rahmenbedingungen – Übergeben oder Übernehmen Sie heute einen Betrieb – wir ermitteln für Sie den Unternehmenswert!
Geschrieben 19:54 am 03. November 2010
Gesetz zur Arbeitslosenversicherung für Selbstständige verabschiedet
Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige – Gesetz verabschiedet
Das Beschäftigungschancengesetz wurde am 24. Oktober im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit zum 01.01.2011 in Kraft. Das Gesetz verlängert die bisher zum 31.12.2010 befristete Arbeitslosenversicherung für Selbstständige. Mit Gesetzesverabschiedung verdoppeln sich die monatlichen Beiträge, ab 2012 werden diese sich vervierfachen!
Bereits Versicherte erhalten ein Sonderkündigungsrecht – dieses kann bis zum 31.03.2011 rückwirkend zum 31.12.2010 ausgeübt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig der Agentur für Arbeit zu übersenden.
Bis auf Weiteres gibt es auch noch die Möglichkeit, durch Nicht-Zahlen von 3 Beiträgen aus der Versicherung auszuscheiden.
Alle Details des Gesetzes und mögliche Leistungen aus dieser Versicherung können dem Gesetzestext entnommen oder bei uns erfragt werden!
Trotzdem erachten wir die Entscheidung zur Verlängerung des Gesetzes als sinnvoll - es bietet somit jedem anspruchsberechtigten Existenzgründer die Möglichkeit sein soziales Bedürfnis bei einem möglichen Scheitern des Gründungsvorhabens abzusichern.
Geschrieben 19:40 am 03. November 2010
Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ab 01.01.11
Änderung der Arbeitslosenversicherung für Selbständige ab 2011
Der Bundestag hat im Rahmen des Beschäftigungschancengesetzes die Verlängerung der Arbeitslosenversicherung verabschiedet.
Seitens des Bundesrates wurde kein Widerspruch eingelegt.
Das Gesetz soll nach Unterzeichnung und Verkündung mit dem wesentlichen Umfang zum 1. Januar 2011 in Kraft treten.
Ein Sonderkündigungsrecht ist dann im ersten Quartal 2011 möglich.
Austritt prüfen - Beiträge
Sollte das Unternehmen gut laufen, sollte jetzt der Austritt geprüft werden -
sonst zahlt man Beiträge von über 70 Euro monatlich – für einen Schutz, der vielleicht nicht mehr benötigt wird.
Der Beitrag verdoppelt sich mit Inkrafttreten des Gesetzes zunächst auf rund 35 Euro, die zweite Erhöhung folgt dann aber ein Jahr später bzw. bei Gründern zwölf Monate nach der Gründung.
Das mögliche Arbeitslosengeld beträgt im von ca. 400 - 1.400 Euro, je nach dem Qualifizierungsgrad /-stufe.
Wer das Sonderkündigungsrecht nicht nutzt, kann erst fünf Jahre nach der Gründung wieder regulär austreten.
Selbständige dürfen sich ab nächstem Jahr nur noch zwei mal im Rahmen der Versicherung arbeitslos melden.
Wann kann das Versicherungsverhältnis gekündigt werden?
Wenn man bereits jetzt Mitglied der Versicherung ist, steht einem ab Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.2011 drei Monate lang ein Sonderkündigungsrecht zu.
Mit der Kündigung wird rückwirkend zum 1.1.2011 aus der Versicherung ausgetreten und man erhält für die Zeit danach bezahlte Beiträge zurück.
Nach Versäumen des Termins, ist eine reguläre Kündigung erst fünf Jahre nach Eintritt in die Versicherung möglich.
Die Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate zum Monatsende. Nach altem wie neuem Gesetz besteht auch die Möglichkeit, aus der Versicherung auszuscheiden,
indem Sie mit Ihren Beiträgen mindestens drei Monate säumig bleiben. Hierbei kann jedoch noch eine Änderung erfolgen, dass die Beiträge bei Säumnis
eingefordert werden und die Pflicht weiterbesteht.
Bis wann werden Leistungen gewährt, wenn zum 1.1.2011 gekündigt wird ?
Ab dem Zeitpunkt, zu dem dauerhaft weniger als 15 Stunden pro Woche man selbständig tätig ist, ist eine Arbeitslosmeldung möglich.
Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht, wenn man in den zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens zwölf Beitragsmonate nachweisen kann.
Wenn man zum 1.1.2011 kündigt und dann keine Beiträge mehr zahlt, ist diese Voraussetzung nur noch bei Arbeitslosmeldung in 2011 zu erfüllt
und nur wenn man in 2010 durchgängig Beiträge bezahlt hat.
Ein volles Jahr Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat man nur dann, wenn innerhalb der letzten fünf Jahre 24 Beitragsmonate vorliegen.
Beitragsentwicklung
Ab dem 1.1.2011 wird bei der Berechnung des Beitragssatzes nicht mehr von 25 Prozent, sondern von 50 Prozent der Bezugsgröße der Rentenversicherung ausgegangen.
Ab dem 1.1.2012 wird dann von 100 Prozent der Bezugsgröße ausgegangen. Die Bezugsgröße ergibt sich aus dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller Versicherten
der Rentenversicherung im vorvergangenen Jahr und beträgt 2010 in den alten Bundesländern 2.555 Euro, in den neuen 2.170 Euro.
Allein durch diese Veränderung der Berechnungsgrundlage vervierfacht sich der Beitragssatz innerhalb der nächsten 16 Monate.
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für Selbständige (alte Bundesländer) wird dadurch von aktuell 17,88 Euro über 35,76 Euro im nächsten Jahr auf 71,52 Euro ab 2012 steigen.
Da die Bezugsgröße selbst auch entsprechend der Einkommensentwicklung von Jahr zu Jahr steigt, wird es nicht bei diesen Werten bleiben.
Zudem ist eine Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung vom aktuellen Tiefststand von 2,8 Prozent konkret geplant,
um das Defizit in der Arbeitslosenversicherung zu reduzieren. Insofern sind mittelfristig Beiträge von über 100 Euro allein für die Arbeitslosenversicherung möglich.
Für wen ist trotz der massiven Beitragserhöhungen ein Verbleib in der Arbeitslosenversicherung sinnvoll?
Wer konkret eine Auftragsebbe fürchten muss oder als Gründer noch unsicher bezüglich seiner Geschäftschancen ist, sollte einen Eintritt bzw. Verbleib erwägen.
Geschrieben 06:58 am 18. September 2010
Baubeginn Pflegeheim Leutenberg
Neubau „Hausgemeinschaften für Demenzkranke“ in Leutenberg
Am 17.06.2010 erfolgte nunmehr der offizielle Spatenstich für den Bau der stationären Pflegeeinrichtung nach dem Hausgemeinschaften-Prinzip auf dem ehemaligen Bahnhofsgelände in Leutenberg. Ab 2011 soll hier unter Leitung der diplomierten Krankenschwester und Sozialbetriebswirtin, Frau Marion Stieler, diese Einrichtung fertiggestellt und zur Entlastung pflegender Angehörige von Demenzerkrankter Menschen beitragen. Die Investorin, Frau Marion Stieler, wird auf dem Areal eine vollstationäre Pflegeeinrichtung nach den neuesten Kriterien und Anforderungen des Pflegemarktes errichten. Neben der modernen Pflegeeinrichtung werden auch die entsprechenden Angebotsleistungen für Demenzerkrankte Menschen zur Verfügung stehen. Mit dem Angebot der Hausgemeinschaften am Bahnhof Leutenberg, welches insbesondere unter dem Motto „der Zug des Lebens“ für Pflegebedürftige alte Menschen, vor allem aber für Menschen mit Demenzerkrankungen konzipiert worden ist, wird im gemeindenahen, familiären und ländlichen Betreuungsbereich ein nahes Betreuungsangebot errichtet. Perspektivisch wird es hier, neben der stationären Pflegeeinrichtung im Neubau, auch die Tagespflege sowie niedrig schwellige Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger im bestehenden Bahnhofsobjekt geben.
26 Personen werden hier künftig Einzug halten können. Bereits heute gibt es eine hohe Nachfrage nach den angebotenen Plätzen, so der wirtschaftliche Projektbetreuer und künftige Verwaltungsleiter Enrico Begerow.
Den Spatenstich für den Neubau, in den ca. 1,9 Mio € investiert werden, nahm die Investorin und Betreiberin, Frau Marion Stieler, gemeinsam mit Enrico Begerow, dem Architekten Harry Jost, dem Vertreter der KSK Herrn Marcel Günther und dem Bürgermeister der Stadt Leutenberg Klaus-Dieter Marten vor.
Zahlreiche Interessierte haben dieses Ereignis verfolgt und sich über das Vorhaben im Anschluss bei Kristin Langheinrich, Andrea Gastrop und Marion Stieler von der Betreibergesellschaft informiert. Der Leutenberger Chor, sowie der Kindergarten der Stadt Leutenberg haben für einen würdigen Rahmen der Veranstaltung gesorgt.

Geschrieben 11:32 am 18. Juni 2010
Stellenangebot Aufzugsmonteur
Wir suchen für einen Mandanten:
eine(n) Aufzugmonteur/in
Alternativberufe Elektroinstallateur/Elektroinstallateurin, Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerin
Stellenangebotsart Arbeitsplatz sozialversicherungspflichtig
Arbeitszeit Vollzeit mit 40 Wochenstunden
Stellenbeschreibung Zur Verstärkung des Montageteams suchen wir eine/n Mitarbeiter/in.
Tätigkeitsbeschreibung:
- Aufzugsmonteur/in für den Neuanlagenbaubau vorwiegend im Raum Baden- Württemberg
- Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung, bevorzugt im Metall - oder Elektrobereich
- Führerschein und PKW erforderlich
- teamfähiges Arbeiten unter Einhaltung der Vorgabezeiten
- Sie sollten motiviert sein, Leistungsbereitschaft und Zuverlässigkeit besitzen
- Vollzeittätigkeit nach Auftrag, 4- 5 Tage/Wo., Auslöse und Unterkunft zahlt der Arbeitgeber
Beginn der Tätigkeit : 01.06.2010
Anzahl offener Stellen: 2
Vergütung bei Fachpersonal: 10-11 € brutto/h
Bewerbung bitte schriftlich an BeMaS Management, Schillingstr. 12, 07407 Rudolstadt oder per E-Mail: info@bemas-gruppe.de
Geschrieben 13:48 am 17. Mai 2010
Gesetzgeber plant Änderungen zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung
Am Mittwoch wird im Bundeskabinett ein Gesetz besprochen, das für Selbständige Sprengkraft ins sich trägt: Die so genannte freiwillige Arbeitslosenversicherung soll über 2010 hinaus verlängert werden, gleichzeitig steigen die Beiträge aber in zwei Stufen auf das VIERFACHE der jetzigen Höhe. Wir rechnen mit einem Massenexodus aus der Versicherung, der dann doch noch für ein baldiges Ende der Versicherung sorgen könnte. Oder für noch höhere Beiträge für die "Zurückgebliebenen". Denn ab nächstem Jahr kann man sich der Beitragspflicht nur noch schwer entziehen. Wir sagen, wer die Flucht ergreifen und wer trotz hoher Beiträge bleiben sollte.
Bitte beachten Sie, dass sich Details des Gesetzes noch verändern können und verfolgen Sie unsere Berichterstattung hier im Newsletter zu diesem Thema. Bitte leiten Sie unseren Newsletter an andere Gründer und Selbständige weiter, die diese Versicherungsform erwägen oder bereits versichert sind.
zum kompletten Artikel
Geschrieben 08:52 am 22. April 2010
