Kurzarbeit
Arbeitgeber müssen rückwirkend ab 1.7.2009 nach sechs Monaten Kurzarbeit keine Sozialversicherungsbeiträge mehr für Kurzarbeiter bezahlen.
Das hat heute der Bundesrat beschlossen und somit das Kurzarbeitergeld noch attraktiver gemacht.
Einsparungen
SV-Beiträge in die Sparbüchse stecken
Nun gab auch der Bundesrat grünes Licht: Rückwirkend ab 1.7.2009 werden Arbeitgeber bei den SV-Beiträgen für Kurzarbeiter entlastet.
Der Bundestag hatte diese Verbesserung bereits am 19.6.2009 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Union und SPD beschlossen.
Kurzarbeit wurde in mehreren Schritten attraktiver gemacht
Erst vor wenigen Monaten wurde die Höchstdauer des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld auf 24 Monate erhöht.
Der jetzt vollzogene Schritt mit der Beitragsentlastung der Arbeitgeber in länger andauernder Kurzarbeit gilt als weiterer Baustein, das Instrument Kurzarbeit noch attraktiver für die Unternehmen zu machen. So sollen in Zeiten der heftigsten Wirtschaftskrise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland möglichst viele Arbeitsplätze möglichst lange erhalten bleiben.
Volle Entlastung bei den SV-Beiträgen für Kurzarbeiter
Bis 30.6.2009 konnten Arbeitgeber nur dann eine volle Entlastung von den Sozialbeiträgen bei Kurzarbeit in Anspruch nehmen, wenn sie für die Mitarbeiter während des Arbeitsausfalls Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt haben. Dies ist seit 1.7.2009 nicht mehr erforderlich –
wenn ein Betrieb bereits über sechs Monate lang kurzarbeitet. Die ab Beginn des siebten Monats der Kurzarbeit eintretende Vergünstigung gilt sogar recht großzügig. Denn von dieser Regelung profitiert neben dem Betrieb, der seit über sechs Monaten kurzarbeitet, auch jeder andere kurzarbeitende Betrieb eines Unternehmens. In großen Unternehmen kommen also auch Betriebsteile, in denen die Kurzarbeit erst weniger als
sechs Monate durchgeführt wird, mit in den Genuss der Neuregelung.
Kritik von vielen Seiten: "Unkalkulierbares Kostenrisiko"
Gerade dieser Punkt stieß bereits im Vorfeld auf breite Kritik. FDP, Grüne und Linke rügten die nicht abschätzbaren Kosten in Milliardenhöhe und die aus ihrer Sicht einseitige Bevorzugung von Konzernen. Sie warfen der Koalition vor, den Weg zur Ausplünderung der Arbeitslosenversicherung
durch Großunternehmen frei zu machen. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sprach von einer "unkalkulierbaren Subvention für Großunternehmen".
Arbeitgeber werden Vergünstigungen gerne in Anspruch nehmen
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) hat solche Vorwürfe stets mit dem Hinweis zurückgewiesen, das Kurzarbeitergeld werde zum ganz überwiegenden Teil von mittelständischen Firmen in Anspruch genommen. Auch die Arbeitgeber sprachen sich für die Neuregelung aus. Sie werden die neuen Vergünstigungen für
Betriebe mit länger andauernder Kurzarbeit sicher dankbar in Anspruch nehmen.
Quelle: Haufe online
