Angabe Umsatzsteuernummer

Irrtum USt. - Nr. Angabe

Oftmals geben Unternehmen mit freizügigen Schriftverkehr, wie z.B. in E-Mails, ihre  Umsatzsteuernummer bekannt, weil sie dem Irrglauben erliegen, dass diese Angabe eine Pflichtangabe darstellt. Dem ist nicht so!

Mit Bekantgabe dieser Nummer können mißbräuchlich geheime Daten beim Finanzamt erfragt werden.

Es ist zu empfehlen, dass sowohl im Mailverkehr als auch auf den Geschäftspapieren nur die separate Umsatzsteueridentifikationsnummer angegeben wird. Nähere Informationen erhsalten Sie bei uns oder ihrem zuständigen Finanzamt.

Geschrieben 15:22 am 16. Juli 2008

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