Versicherungspflicht ab 01.01.09

Mit der Gesundheitsreform hat der Gesetzgeber eine Krankenversicherungs-Pflicht für Selbständige beschlossen: Wer zuletzt gesetzlich versichert war,muss sich in seiner ehemaligen Kasse versichern.
Die Krankenversicherung darf ihn nicht abweisen.

Wer zuletzt privat krankenversichert war oder noch nie eine Krankenversicherung hatte, für den gilt die Krankenversicherungs-Pflicht erst ab 01.01. 2009.
Die privaten Krankenversicherer bieten einen Basistarif an, dessen Preis und
Leistungsumfang sich an den gesetzlichen Kassen orientiert. Bei diesem Basistarif ist auch die
private Versicherung gezwungen, jeden Rückkehrer aufzunehmen.
Ausschlüsse aus gesundheitlichen Gründen sind nicht möglich.
Achtung: Die Versicherungspflicht betrifft nur den ambulanten und stationären Teil.
Da die Gesellschaften einen lückenlosen Vorversicherungsnachweis ab 01.01.09 einfordern,gilt es,  sich nunmehr schnellstmöglich zu versichern. Liegt dieser Nachweis nicht vor, so erheben die Gesellschaften nicht unerhebliche Zahlungen für die Nichtversicherungszeiträume!

Auch Existenzgründer müssen einen Krankenversicherungsnachweis erbringen, wenn sie zum Bsp.in die private Krankenversicherung mit Aufnahme der selbständigen Tätigkeit wechseln wollen, sonst ist hre Kündigung bei der gesetzlichen Vorversicherung ungültig. Für diejenigen, die zunächst in der gesetzlichen Krankenkasse verweilen wollen und zu einem späteren Zeitpunkt in die private Krankenversicherung wechseln wollen, sollten beachten, das die GKV ihnen oftmals einen Wahltarif anbietet, aber nur äußerst selten auf die 3 - jährige Bindefrist dabei hinweißt. Auch selten wird dies auf dem Antragsformular gekennzeichnet un´d ist somit für den Kunden nicht "sichtbar". Es findet sich lediglich der Hinweis auf die Satzung, in der u.a. dieser Punkt geregelt ist. Zu dieser Thematik erhalten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch bei einem Versicherungsspezialisten der BeMaS weiterführende Informationen.

Geschrieben 15:15 am 15. März 2009

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